Berufskraftfahrerweiterbildung

Grundqualifikation für Kraftfahrer

Ab dem 10.09.2008 ist für alle Busfahrer und ab dem 10.09.2009 für alle LKW-Fahrer eine besondere Qualifikation nötig um gewerblich Güter bzw. Personen zu befördern. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt der alleinige Erwerb des Führerscheins nicht mehr ausreicht. Diese sog. Grundqualifikation kann auf 3 Wegen erbracht werden:

  • Ausbildung zum Berufkraftfahrer in einer Spedition/Busunternehmen
  • Erwerb der Grundqualifikation durch bestehen einer sehr umfangreichen Prüfung bei der IHK
  • Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation nach Absolvierung eines Lehrgangs

Die erforderliche Grundqualifikation können Sie selbstverständlich bei uns absolvieren. Wir bieten Ihnen die schnelle Variante der Grundqualifikation an. Aber auch die länger dauernde „beschleunigte“ Grundqualifikation lässt sich über uns organisieren. Bitte rufen Sie uns einfach an und lassen sich zu diesem umfangreichen Thema ausführlich und individuell beraten.

Entsprechende Anmeldeformulare finden Sie hier 

 


Weiterbildung für Kraftfahrer

Seit 10.09.2008 bzw. 2009 müssen alle Personen die gewerblich Güter oder Personen befördern innerhalb von 5 Jahren eine 1-wöchige Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz vorweisen. Diese Weiterbildung umfasst 35 Stunden und kann in einzelnen Blöcken von jeweils mind. 7 Stunden erbracht werden.

Genaue Informationen über die Lehrgänge erhalten sie von unserem Büro zu den täglichen Geschäftszeiten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Die Termine der nächsten Weiterbildungskurse sehen Sie hier

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