Weiterbildung für Berufsraftfahrer (Schlüsselzahl 95)
Seit 10.09.2008 bzw. 2009 müssen alle Personen, die gewerblich Güter oder Personen befördern, innerhalb von 5 Jahren eine Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz vorweisen. Diese Weiterbildung umfasst 35 Stunden (5 Module) und kann in dem 5 Jahreszeitraum flexibel erbracht werden. Es ist z. B. möglich, innerhalb eines Jahres gleich alle 5 Weiterbildungsmodule zu besuchen oder auch ein Modul pro Jahr abzuleisten.
Genaue Informationen über die Lehrgänge erhalten sie von unserem Büro zu den täglichen Geschäftszeiten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Die Termine der nächsten Weiterbildungskurse sehen Sie hier.
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